Eltern in der Mitbestimmung

Eltern haben laut Schulgesetz ein Mitbestimmungsrecht

 

Dieses wird ausgeführt in folgenden Gremien:

 

In jeder Klasse wird eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter gewählt. Diese sind die Ansprechpartner für die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer und in erster Linie für die Eltern der Kinder in der jeweiligen Klasse. Hier werden alle wichtigen Angelegenheiten einer Klasse besprochen.

 

Der Schulelternrat setzt sich aus den Elternvertreterinnen oder Elternvertretern der Klassen zusammen und wählt aus seiner Mitte eine Elternratsvorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Außerdem werden Vertreterinnen und Vertreter gewählt, die an den Klassenkonferenzen, den Gesamt- und Fachkonferenzen teilnehmen. Aus der gesamten Elternschaft werden Eltern gewählt, die Mitglieder des Schulvorstandes werden.

 

Im Schulvorstand sind die Elternvertreter in die Entscheidungsprozesse der Schule eingebunden, ebenso in den Fach- und Gesamtkonferenzen. In den Zeugniskonferenzen (Klassenkonferenz) haben die 3 Vertreterinnen und Vertreter kein Stimmrecht.

 

In einer Klassenkonferenz, in der es um Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geht, haben die Eltern Stimmrecht. 

 

Der Schulelternrat trifft sich nach Möglichkeit viermal pro Schuljahr und erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Angelegenheiten.

 

(Stabd 1.10.25)