Umsetzung des Schulgesetzes

Die Schulentwicklung für niedersächsische Schulen bzw. Grundschulen setzt gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Grundschule Otterndorf zum jetzigen Zeitpunkt folgendermaßen umsetzt:

 

  • Der Schulvorstand ist das höchste Gremium einer Schule. Er setzt sich zusammen aus 4 gewählten Elternvertretern und 3 gewählten Vertretern des Kollegiums, der Schulleiterin und einem beratenden Mitglied, dem Konrektor. Wir tagen 4 – 5 mal im Jahr. Der Schulträger ist mit einbezogen.

 

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  • Die Gesamtkonferenz besteht aus allen hauptamtlich beschäftigten Kolleginnen, Lehramtsanwärterinnen und 6 gewählten Elternvertreterinnen sowie einer Vertreterin der pädagogischen Mitarbeiterinnen und einer Vertreterin der beim Schulträger beschäftigten Sekretärin und des Hausmeisters. Wir tagen 2 – 4 mal jährlich.

 

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  • Weiterhin bestehen zu jedem Fach Fachkonferenzen mit einer Fachkonferenzleiterin, diese Konferenzen tagen 1-2mal jährlich, hier erstellten wir in den vergangenen Jahren die schuleigenen Methoden- und Arbeitspläne und die Bewertungsmaßstäbe, angelehnt an die niedersächsischen Kerncurricula.

  

  • In den Klassenkonferenzen befinden sich je 3 gewählte ElternvertreterInnen und die LehrerInnen, die in der Klasse unterrichten. Angelegenheiten sind die Zeugniskonferenzen und Konferenzen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, außerdem die Koordination der Hausaufgaben.

 

  

  • Wichtige Angelegenheiten zum schulischen Ablauf werden in Dienstbesprechungen, an denen alle LehrerInnen teilnehmen, behandelt. Sie finden 4 – 6 mal je Halbjahr statt.

 

  

  • ParallelklassenkollegInnen arbeiten im Jahrgangsteam, sie planen gemeinsam die Inhalte, Ziele und Durchführung des Unterrichts und der Lernzielkontrollen. Weitere Absprachen finden u.a. zu den Elternabenden, Zeugnisformulierungen und versetzungsrelevanten Lernzielen statt.

 

  

  • Zweimal jährlich werden in Klassenteams bestehend aus der Klassenlehrerin, der Mathematikfachlehrerin oder einer anderen Fachlehrerin, der Beratungslehrerin und der Schulleiterin die Förderpläne zu den einzelnen Schülern auf der Grundlage der erstellten individuellen Lernentwicklungen für die Schüler festgelegt. Daraus folgende Maßnahmen werden eingeleitet.

 

 

  • Zu unserer Schule gehört ein Förderverein, der das Schulleben durch Aktivitäten unterstützt und finanzielle Hilfen leisten kann, von denen alle Schüler profitieren. Es gibt einen Tätigkeitsbericht des Vereins.

 

  

  • Der Schulelternrat unserer Schule tagt mindestens 2 oder 3 mal im Jahr.

 

  

  • Der Schulpersonalrat trifft sich regelmäßig ca. alle 2 Wochen in Gesprächsrunden mit der Schulleitung.

 

 

Alle Sitzungen werden dokumentiert.

 

 

Niedersächsische Grundschulen sind verlässlich, das bedeutet, dass sich alle Schüler bei uns von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr in der Schule aufhalten können. Es fällt keine Unterrichtszeit aus, wenn eine Lehrerin erkrankt ist, pädagogische Mitarbeiterinnen übernehmen sofort den Vertretungsunterricht, dieses ist durch das Vertretungskonzept geregelt. Schüler der 1. und 2. Klasse können sich für eine Betreuung anmelden, die bei uns in der 5. Stunde nach dem Unterricht durch die pädagogischen Mitarbeiterinnen durchgeführt wird. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für ein halbes Jahr. In der Betreuung machen die Kinder keine Hausaufgaben, sondern lassen den Schultag mit Spielen, Basteln oder Vorlesen ausklingen. Näheres ist im Betreuungskonzept geregelt.

 

Niedersächsische Schulen müssen in regelmäßigen Abständen eine schuleigene Evaluation durchführen.

 

Niedersächsische Schulen erstellen ein Schulprogramm mit Entwicklungsschwerpunkten und einem Maßnahmenkatalog. Unser jetziges Leitbild besteht seit 2011 und wird ständig überarbeitet. Es stützt sich auf den Säulen Freude – Respekt - Toleranz, Kooperation, selbsttätige Lernformen, Transparenz und Kompensation von Unterschieden. In den vergangenen Jahren wurden Konzepte erstellt und überarbeitet. 

 

Niedersächsische Schulen werden von der eigens dafür eingerichteten Behörde der Schulinspektion inspiziert. An unserer Schule wurde die Inspektion im April 08 durchgeführt, das Ergebnis war im Bereich des Unterrichts, der Beratung und des Schulklimas sehr stark.

 

Niedersächsische Grundschulen stellen die Sprachstandsentwicklung bei den Kindern ca. 14 Monate vor der Einschulung fest. Dies geschieht nach einem landesweit vorgeschriebenen Screening. Bei uns führen dies Kolleginnen unserer Schule durch. Die Kinder werden dafür in den Kindertagesstätten besucht. Eine ihnen vertraute Erzieherin ist immer anwesend.

 

Der daraus evtl. festgestellte Sprachförderbedarf wird bei uns ebenfalls in den Kindertagesstätten zur Vormittagszeit von einer Lehrerin durchgeführt. Die Grundschule und die Kindertagesstätten arbeiten eng zusammen. Näheres ist im Konzept Kooperation Kindertagesstätten und Grundschulen geregelt. Es besteht eine Arbeitsgruppe von Lehrerinnen und Erzieherinnen zur Kooperation.

 

Niedersächsische Grundschulen verwalten demnach 6 Jahrgänge: 2 Jahrgänge vor der Einschulung und vier laufende Jahrgänge. In der Verwaltung ist dadurch eine enge Verzahnung mit dem Einwohnermeldeamt Otterndorfs wichtig.

 

Die Schulleiterin stellt sicher, dass die Schule sich in der Qualität entwickelt. Dies geschieht zur Zeit im Schulvorstand (s.o.), in den Fachkonferenzen (s.o.), in Dienstbesprechungen und in den Jahrgangsteams (s.o.). Außerdem werden die LehrerInnen im Unterricht von der Schulleitung besucht. Kriterien für die Qualität sind im Orientierungsrahmen Schulqualität festgelegt. Die Schule lässt sich beraten durch den Berater für Unterrichtsentwicklung der Landesschulbehörde Herrn Schäfer, durch den Berater für Qualitätsentwicklung Herrn Wichmann und durch einen weiteren Berater Herrn Carstens zum Thema Gewaltprävention, dazu gibt es eine Steuergruppe. An unserer Schule besteht ein Konzept zur Gewaltprävention, dieses soll erweitert werden.

 

Niedersächsische Schulen schreiben Vergleichsarbeiten. In jedem Jahr schreiben die 3. Klassen Vergleichsarbeiten. Die Ergebnisse sollen der Schule bei der Standortbestimmung behilflich sein, die Schule kann die erbrachten Leistungen mit denen von anderen Schulen in Niedersachsen vergleichen. Die Teilnahme in manchen Kompetenzbereichen ist für die Schule verbindlich, in manchen Bereichen entscheidet sie eigenverantwortlich, ob die Vergleichsarbeit geschrieben werden soll oder nicht. 

 

Niedersächsische Grundschulen erstellen Schullaufbahnempfehlungen für die Viertklässler. Die Eltern entscheiden, an welcher Schule ihre Kinder angemeldet werden. Die Erstellung der Empfehlungen geschieht auf der Grundlage der Lernentwicklung‚ der Beratungsgespräche, der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens. Unsere Schule hat ein Beurteilungsschema entwickelt und berät ausführlich in den Klassenkonferenzen.